AGB
Frozen Lines – Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Version 2025.11 (Stand: 10.11.2025)
§ 1 – Geltungsbereich und Begriffe
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Buchungen und Leistungen von Frozen Lines – Dr. Erwin Heeres, Bach 55a, 83629 Weyarn, Deutschland.
- „Teilnehmer*in“ bezeichnet jede Person, die an Kursen, Touren, Camps oder individuell vereinbarten Leistungen teilnimmt.
- „Angebot“ umfasst alle geführten Aktivitäten, Kurse, Camps, Workshops, Custom-Reisen und Tageshonorare des Veranstalters.
- „Custom-Angebote“ sind individuell vereinbarte Leistungen, die nach Aufwand, Tagessatz oder Pauschale abgerechnet werden.
§ 2 – Vertragsabschluss
- Eine Buchung wird durch elektronische Übermittlung (E-Mail, Website-Formular) oder schriftlich verbindlich.
- Der Veranstalter bestätigt die Buchung per E-Mail.
- Der Vertrag kommt mit Zugang dieser Bestätigung zustande.
- Unverbindliche Reservierungen sind ausgeschlossen.
§ 3 – Preise
- Preise variieren je nach Angebot und müssen nicht pro Person gelten; möglich sind Einzelpreise, Tagessätze oder Pauschalen für Custom-Angebote.
- Der jeweils gültige Preis ist im Angebot oder in der Buchungsbestätigung angegeben.
- Bei Nutzung eigenen Materials kann ein Abschlag gewährt werden, sofern im Angebot genannt.
§ 4 – Zahlung
- Der gesamte Rechnungsbetrag ist bei Buchung fällig und innerhalb von 7 Tagen zu bezahlen.
- Bei nicht fristgerechter Zahlung kann der Veranstalter die Buchung stornieren.
- Nach Zahlung besteht Anspruch auf Teilnahme gemäß diesen Bedingungen.
§ 5 – Mindestteilnehmerzahl und Absage durch den Veranstalter
- Der Veranstalter kann eine Veranstaltung absagen, wenn die im Angebot genannte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird.
- In diesem Fall werden 100 % der geleisteten Zahlungen erstattet.
- Weitergehende Ansprüche (z. B. Anreise, Unterkunft, Materialkosten) bestehen nicht.
- Der Veranstalter kann freiwillig entscheiden, die Veranstaltung auch mit geringerer Teilnehmerzahl durchzuführen.
§ 6 – Änderungen durch den Veranstalter
- Aus Sicherheitsgründen (Wetter, Bedingungen, Lawinenlage, Gruppenkönnen) können Inhalte, Routen oder Abläufe geändert werden.
- Änderungen, die den Charakter der Veranstaltung nicht wesentlich beeinträchtigen, berechtigen nicht zum Rücktritt.
- Bei kompletter Absage aus Sicherheitsgründen erfolgt 100 % Rückerstattung.
§ 7 – Stornierung durch die Teilnehmer*innen
- Stornierungen müssen schriftlich erfolgen (E-Mail ausreichend).
- Bis 30 Tage vor Beginn: 50 % Erstattung.
- Ab 30 Tagen vor Beginn: keine Erstattung.
- Eine Ersatzperson kann jederzeit ohne Zusatzkosten gestellt werden; für Custom-Angebote können abweichende Bedingungen gelten.
§ 8 – Versicherungen
- Jeder Teilnehmerin ist verpflichtet, eine Unfallversicherung mit alpiner Deckung abzuschließen.
- Empfohlen sind zusätzlich Bergungs-, Reiserücktritts- und Auslandskrankenversicherung.
- Der Veranstalter haftet nicht für fehlenden Versicherungsschutz.
§ 9 – Risikohinweis und Teilnahmevoraussetzungen
- Aktivitäten im Gelände (off-piste, Backcountry, Splitboard, MTB etc.) sind mit erhöhtem Risiko verbunden.
- Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.
- Teilnehmer*innen bestätigen vor Beginn, die Risiken zu kennen, gesundheitlich geeignet zu sein und Anweisungen zu befolgen.
- Der Veranstalter kann Teilnehmer*innen vor oder während der Veranstaltung ausschließen, wenn das Können nicht ausreicht oder eine Gefahr besteht.
- In diesen Fällen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.
§ 10 – Leihmaterial
- Leihmaterial wird regelmäßig geprüft und gewartet und in ordnungsgemäßem Zustand übergeben.
- Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung.
- Der Veranstalter haftet nicht für Schäden oder Verletzungen durch Materialversagen, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
- Teilnehmer*innen haften für Schäden, Verlust und übermäßigen Verschleiß, einschließlich durch äußere Einflüsse (z. B. Steinkontakt, Felskontakt) sowie falsche Lagerung oder Transport.
- Reparaturen dürfen nur mit Zustimmung des Veranstalters durchgeführt werden.
§ 11 – Foto- und Videomaterial
- Der Veranstalter darf während der Veranstaltung erstelltes Foto- und Videomaterial für Website, Social Media und Marketing verwenden.
- Teilnehmer*innen können der Nutzung vorab schriftlich widersprechen.
§ 12 – Haftung des Veranstalters
- Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko.
- Der Veranstalter haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
- Für Eigenverschulden der Teilnehmer*innen besteht keine Haftung.
- Für Leistungen Dritter (z. B. Bahnen, Transport, Hütten) haftet der Veranstalter nicht.
§ 13 – Beschwerden
- Beanstandungen sind dem Veranstalter möglichst unmittelbar mitzuteilen.
- Spätestens 14 Tage nach Ende der Veranstaltung müssen Beschwerden schriftlich eingereicht werden.
§ 14 – Recht und Gerichtsstand
- Es gilt deutsches Recht.
- Gerichtsstand ist der Sitz des Veranstalters.