AGB

Frozen Lines – Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Version 2025.11 (Stand: 10.11.2025)

§ 1 – Geltungsbereich und Begriffe

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Buchungen und Leistungen von Frozen Lines – Dr. Erwin Heeres, Bach 55a, 83629 Weyarn, Deutschland.
  2. „Teilnehmer*in“ bezeichnet jede Person, die an Kursen, Touren, Camps oder individuell vereinbarten Leistungen teilnimmt.
  3. „Angebot“ umfasst alle geführten Aktivitäten, Kurse, Camps, Workshops, Custom-Reisen und Tageshonorare des Veranstalters.
  4. „Custom-Angebote“ sind individuell vereinbarte Leistungen, die nach Aufwand, Tagessatz oder Pauschale abgerechnet werden.

§ 2 – Vertragsabschluss

  1. Eine Buchung wird durch elektronische Übermittlung (E-Mail, Website-Formular) oder schriftlich verbindlich.
  2. Der Veranstalter bestätigt die Buchung per E-Mail.
  3. Der Vertrag kommt mit Zugang dieser Bestätigung zustande.
  4. Unverbindliche Reservierungen sind ausgeschlossen.

§ 3 – Preise

  1. Preise variieren je nach Angebot und müssen nicht pro Person gelten; möglich sind Einzelpreise, Tagessätze oder Pauschalen für Custom-Angebote.
  2. Der jeweils gültige Preis ist im Angebot oder in der Buchungsbestätigung angegeben.
  3. Bei Nutzung eigenen Materials kann ein Abschlag gewährt werden, sofern im Angebot genannt.

§ 4 – Zahlung

  1. Der gesamte Rechnungsbetrag ist bei Buchung fällig und innerhalb von 7 Tagen zu bezahlen.
  2. Bei nicht fristgerechter Zahlung kann der Veranstalter die Buchung stornieren.
  3. Nach Zahlung besteht Anspruch auf Teilnahme gemäß diesen Bedingungen.

§ 5 – Mindestteilnehmerzahl und Absage durch den Veranstalter

  1. Der Veranstalter kann eine Veranstaltung absagen, wenn die im Angebot genannte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird.
  2. In diesem Fall werden 100 % der geleisteten Zahlungen erstattet.
  3. Weitergehende Ansprüche (z. B. Anreise, Unterkunft, Materialkosten) bestehen nicht.
  4. Der Veranstalter kann freiwillig entscheiden, die Veranstaltung auch mit geringerer Teilnehmerzahl durchzuführen.

§ 6 – Änderungen durch den Veranstalter

  1. Aus Sicherheitsgründen (Wetter, Bedingungen, Lawinenlage, Gruppenkönnen) können Inhalte, Routen oder Abläufe geändert werden.
  2. Änderungen, die den Charakter der Veranstaltung nicht wesentlich beeinträchtigen, berechtigen nicht zum Rücktritt.
  3. Bei kompletter Absage aus Sicherheitsgründen erfolgt 100 % Rückerstattung.

§ 7 – Stornierung durch die Teilnehmer*innen

  1. Stornierungen müssen schriftlich erfolgen (E-Mail ausreichend).
  2. Bis 30 Tage vor Beginn: 50 % Erstattung.
  3. Ab 30 Tagen vor Beginn: keine Erstattung.
  4. Eine Ersatzperson kann jederzeit ohne Zusatzkosten gestellt werden; für Custom-Angebote können abweichende Bedingungen gelten.

§ 8 – Versicherungen

  1. Jeder Teilnehmerin ist verpflichtet, eine Unfallversicherung mit alpiner Deckung abzuschließen.
  2. Empfohlen sind zusätzlich Bergungs-, Reiserücktritts- und Auslandskrankenversicherung.
  3. Der Veranstalter haftet nicht für fehlenden Versicherungsschutz.

§ 9 – Risikohinweis und Teilnahmevoraussetzungen

  1. Aktivitäten im Gelände (off-piste, Backcountry, Splitboard, MTB etc.) sind mit erhöhtem Risiko verbunden.
  2. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.
  3. Teilnehmer*innen bestätigen vor Beginn, die Risiken zu kennen, gesundheitlich geeignet zu sein und Anweisungen zu befolgen.
  4. Der Veranstalter kann Teilnehmer*innen vor oder während der Veranstaltung ausschließen, wenn das Können nicht ausreicht oder eine Gefahr besteht.
  5. In diesen Fällen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.

§ 10 – Leihmaterial

  1. Leihmaterial wird regelmäßig geprüft und gewartet und in ordnungsgemäßem Zustand übergeben.
  2. Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung.
  3. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden oder Verletzungen durch Materialversagen, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
  4. Teilnehmer*innen haften für Schäden, Verlust und übermäßigen Verschleiß, einschließlich durch äußere Einflüsse (z. B. Steinkontakt, Felskontakt) sowie falsche Lagerung oder Transport.
  5. Reparaturen dürfen nur mit Zustimmung des Veranstalters durchgeführt werden.

§ 11 – Foto- und Videomaterial

  1. Der Veranstalter darf während der Veranstaltung erstelltes Foto- und Videomaterial für Website, Social Media und Marketing verwenden.
  2. Teilnehmer*innen können der Nutzung vorab schriftlich widersprechen.

§ 12 – Haftung des Veranstalters

  1. Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko.
  2. Der Veranstalter haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
  3. Für Eigenverschulden der Teilnehmer*innen besteht keine Haftung.
  4. Für Leistungen Dritter (z. B. Bahnen, Transport, Hütten) haftet der Veranstalter nicht.

§ 13 – Beschwerden

  1. Beanstandungen sind dem Veranstalter möglichst unmittelbar mitzuteilen.
  2. Spätestens 14 Tage nach Ende der Veranstaltung müssen Beschwerden schriftlich eingereicht werden.

§ 14 – Recht und Gerichtsstand

  1. Es gilt deutsches Recht.
  2. Gerichtsstand ist der Sitz des Veranstalters.